Schulträger

Schulträger unserer Schule ist die Stadt Heilbronn.

Der Schulträger ist zuständig für das Schulgebäude, das nicht lehrende Personal und die Schülerbeförderung. Zuständiges Amt ist das Schul- Kultur- und Sportamt der Stadt Heilbronn.

 

Einzugsgebiet

Der Schulbezirk unserer Schule umfasst die Stadt Heilbronn mit ihren Teilorten.

Voraussetzung der Aufnahme ist, dass für eine Schülerin oder einen Schüler durch das Staatliche Schulamt ein Anspruch auf ein Bildungsangebot im Sinne der Schule für Geistigbehinderte festgestellt wurde. Auch Schülerinnen und Schüler mit zusätzlicher Körperbehinderung können aufgenommen werden.

Die Schülerbeförderung wird geregelt in Absprache zwischen Schule und Schulträger. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Schülerbeförderung, dabei sind Linienbusse und Kleinbusse im Einsatz. Selbständige Schüler können unsere Schule auch mit dem Stadtbus erreichen, eine Haltestelle liegt direkt vor der Schule.

Den aktuellen Schulwegeplan und Hinweise zum Thema "Sicherer Schulweg" finden Sie unter:
Heilbronn-Schulwegpläne